Betreuungsmodelle
Modell 1: Klassische Betreuung
Bei der klassischen Betreuung können die Kinder an 5 Tagen von 7:40 bis 16:00 Uhr betreut werden, unabhängig von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss.
Bei diesem Modell nehmen die Eltern Fördermittel des Landes in Anspruch, deren Gewährung u. a. an die Bedingung geknüpft ist, dass das Kind regelmäßig an der Ganztagsbetreuung teilnimmt. Die dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist erforderlich. Eine Anwesenheit nur an einzelnen Tagen ist nicht möglich.
Die klassische Betreuung beinhaltet die Teilnahme am Mittagessen, der Hausaufgabenbetreuung und dem kompletten Kursprogramm.
Der monatliche Elternbeitrag für dieses Modell richtet sich seit dem Schuljahr 2017/18 nach dem Jahresbruttoeinkommen der Familie. Familien, die das klassische Betreuungsmodell wählen, schließen einen Vertrag mit der Stadt Stolberg ab. Die Stadt Stolberg setzt die Höhe des monatlichen Beitrages fest und zieht ihn per SEPA-Lastschriftverfahren ein. Ab dem Schuljahr 2018/19 werden Geschwisterkinder, die im Kindergarten sind, bei der Beitragsberechung berücksichtigt. Die Schule erhält pro Kind eine Pauschale, die unabhängig vom gezahlten Beitrag ist. Zusätzlich erhält der Förderverein die Fördermittel des Landes.
Die Kosten für das Mittagessen werden weiterhin über den Förderverein abgerechnet.
Modell 2: Flexible Betreuung
Die flexible Betreuung umfasst das komplette Angebot der klassischen Betreuung, jedoch ohne eine Mindestteilnahme. Die Anzahl der Betreuungstage, sowie die Betreuungszeiten sind bei der flexiblen Betreuung frei wählbar.
Aufgrund der angebotenen Flexibilität entfallen für den Förderverein die Fördermittel des Landes, so dass höhere Elternbeiträge erforderlich sind.
Für das erste Kind zahlen die Erziehungsberechtigten 190,00 Euro im Monat, für das zweite Kind 170,00 Euro und für jedes weitere Kind 150,00 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen.
Modell 3: Halbtagsbetreuung
Bei der Halbtagsbetreuung können die Kinder an 5 Tagen von 7:40 bis 14:00 Uhr betreut werden, unabhängig von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss.
Die Anzahl der Betreuungstage ist hier frei wählbar.
Der monatliche Elternbeitrag für dieses Modell beträgt derzeit 90,00 Euro für das erste Kind, 60 Euro für jedes weitere Kind. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen.
Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen beziehen, zahlen einen geringeren Beitrag.
Die Halbtagsbetreuung beinhaltet ab dem Schuljahr 2023/24 die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung bis 14:00 Uhr, nicht jedoch die Teilnahme an den Kursen.
Kurse können, sofern freie Plätze vorhanden sind, zusätzlich gebucht werden:
1-stündiger Kurs: 15,00 Euro pro Monat
2-stündiger Kurs: 30,00 Euro pro Monat
Modell 4: Betreuungsgutschein
Für Eltern, die kurzfristig eine Betreuung benötigen, bieten wir einen Betreuungsgutschein an. Dieser beinhaltet 5 Betreuungstage – an diesen Tagen kann das Kind von 7:40 bis 16:00 Uhr betreut werden und am Mittagessen, an der Hausaufgabenbetreuung und an den Nachmittagskursen teilnehmen.
Der Betreuungsgutschein kostet 50,00 Euro und kann im Sekretariat erworben werden.
Die Kosten für das Mittagessen sollten am Betreuungstag bar bezahlt werden.
Bitte beachten Sie: Der Betreuungsgutschein kann nur einmal pro Woche eingesetzt werden.
Vertragsbedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Stolberg (Modell 1: Klassische Betreuung) oder dem Förderverein als Träger (Modell 2: Flexible Betreuung und Modell 3: Halbtagsbetreuung).
Dieser Vertrag gilt für das kommende Schuljahr und muss bis spätestens Mitte März abgeschlossen sein. Neuanmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Elternbeiträge richten sich nach dem Betreuungsmodell und werden über 12 Monate gezahlt. Sie werden für das Modell 1: Klassische Betreuung mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens durch die Stadt Stolberg und für Modell 2: Flexible Betreuung und Modell 3: Halbtagsbetreuung durch den Förderverein eingezogen.
Die Kosten für das Mittagessen werden über den Förderverein abgerechnet.
Der Vertrag gilt für ein Jahr (Anfang August – Ende Juli) und kann in Ausnahmefällen nur von Seiten des Fördervereins oder der Stadt gekündigt werden.
Versicherung
Schüler*innen, die an den außerschulischen Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule und der Schule 8 - 1 teilnehmen, sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8b Sozialgesetzbuch VII (SGBVII) unfallversichert.
Der Versicherungsschutz besteht auch an beweglichen Ferientagen, wenn die Schüler*innen an Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule teilnehmen.
Zuständig ist der jeweilige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.